Dreistufige Volksgesetzgebung - Aktion »Abstimmung«
Angeregt durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 und durch ein Interview seines Präsidenten vom 18. März 2010 wurde am 23./24 März bundesweit eine selbstorganisierte Abstimmung gestartet.
Sie will im Zusammenhang mit einer Petition an den 17. Deutschen Bundestag ermitteln, ob die Mehrheit der Stimmberechtigten in der BRD das, was Präsident Voßkuhle für »sinnvoll« hält, verwirklichen will:
Das nach Artikel 20 Absatz 2 vorgesehene »plebiszitäre Element« der »Volksgesetzgebung« dem Volkssouverän – möglichst bald – auch praktisch zur Verfügung zu stellen!
Alle sind eingeladen, daran mitzuwirken. Worum es dabei im Einzelnen geht findet man auf den folgenden Seiten:
1.) ABSTIMMUNG auf www.volksgesetzgebung-jetzt.de/aktion/abstimmung
2.) WILLENSBEKUNDUNG auf www.volksgesetzgebung-jetzt.de/aktion/willensbekundung
3.) Facebook: www.facebook.com/volksgesetzgebung
Jeder Mensch kann sich an der Abstimmung und an der Willensbekundung beteiligen! |